Sozialbehörde

Adresse: Werdstrasse 75 8004 Zürich

Telefon: +41 44 412 70 65

Sozialbehörde

Die Sozialbehörde der Stadt Zürich gewährleistet die wirtschaftliche und persönliche Sozialhilfe.
 
Die Sozialbehörde ist gemäss dem kantonalen Sozialhilfegesetz zuständig für die Durchführung und Gewährleistung der Sozialhilfe. Sie erstattet dem Bezirks- und Regierungsrat Bericht. Zudem übt sie gemäss Gemeindeordnung formell die Aufsicht über das Inspektorat für Ermittlungen aus.
 

Mitglieder

Die Sozialbehörde besteht aus acht vom Gemeinderat gewählten Mitgliedern und dem Vorsteher des Sozialdepartements, der die Behörde von Amtes wegen präsidiert.

  • Stadtrat Raphael Golta (Vorsteher des Sozialdepartements, Präsident)
  • Theresa Hensch (FDP, 1. Vizepräsidentin)
  • Emy Lalli (SP, 2. Vizepräsidentin)
  • Lucrezia Bernetta (SP)
  • Lorenz Habicher (SVP)
  • Astrid Hirzel (Die Mitte)
  • Matthias Lütscher (GLP)
  • Rahel Marti (AL)
  • Ulises Rozas Campos (Grüne)

 

Aufgaben

Die Sozialbehörde erfüllt insbesondere folgende Aufgaben:

  • Sie erlässt auf Antrag des Vorstehers oder der Vorsteherin des Sozialdepartements Richtlinien über die Gewährung persönlicher und wirtschaftlicher Hilfe;
  • entscheidet direkt über Sonderfälle gemäss den von ihr festgelegten Kriterien;
  • legt auf Antrag des Vorstehers oder der Vorsteherin des Sozialdepartements die Kompetenzen und Zuständigkeiten innerhalb der Sozialen Dienste bei der Durchführung der Sozialhilfe fest;
  • erlässt ein internes Organisations- und Kompetenzreglement;
  • erteilt die Ermittlungsaufträge an das Inspektorat;
  • behandelt als einzige gemeindeinterne Instanz Einsprachen gegen in ihren Zuständigkeitsbereich fallende Verfügungen der Sozialen Dienste;
  • erstattet dem Gemeinderat jährlich Bericht über ihre Tätigkeit;
  • erhält eine regelmässige Berichterstattung über die Erkenntnisse aus den Kontrollen und kann die Beobachtungsschwerpunkte der departementsinternen Kontrollen festlegen.

 

Richtlinien

Die Sozialbehörde delegiert die operative Durchführung der Sozialhilfe mehrheitlich an die Mitarbeitenden des Sozialdepartements. Sie hat dazu eine Reihe von Richtlinien erlassen.

 

 

 

Informationen und Fotos stammen von der Website: stadt-zuerich.ch/de/politik-und-verwaltung/behoerden-und-organe/sozialbehoerde.html