Stadtammann- und Betreibungsämter
Über uns
Jedes Betreibungsamt bildet zusammen mit dem Stadtammannamt eine Amtsstelle. Die Betreibungsbeamtin oder der Betreibungsbeamte ist in Personalunion als Stadtamtsfrau oder Stadtammann tätig und leitet das Amt. Die Amtsperson wird alle vier Jahre vom Volk gewählt.
Aufgaben
Die Betreibungsämter erstellen Auszüge aus dem Betreibungsregister und wickeln Betreibungsverfahren ab.
Die Stadtammannämter wirken bei der Rechtspflege mit. Insbesondere vollstrecken sie Ausweisungen aus Mieträumen, nehmen amtliche Beglaubigungen vor und erstellen gerichtliche Verbote auf privatem Grund. Sie erfüllen ausserdem weitere Aufträge von Gerichten und Strafbehörden.
Informationen und Fotos stammen von der Website: stadt-zuerich.ch/de/politik-und-verwaltung/behoerden-und-organe/stadtammann-und-betreibungsaemter.html