Stadtrichteramt

Adresse: Eggbühlstrasse 23 8050 Zürich

Telefon:+41 44 411 99 99

Telefonische Auskünfte

Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.00-12.00 Uhr

Stadtrichteramt

Das Stadtrichteramt (StRA) sorgt für Rechtssicherheit in der Stadt Zürich. Es führt Strafverfahren bei Übertretungen durch und vollzieht die ausgesprochenen Bussen.
 
Das Stadtrichteramt untersucht und beurteilt Übertretungen, deren Verfolgung in die Zuständigkeit der Stadt Zürich fallen. Das Stadtrichteramt erfüllt seine Aufgaben selbständig. Es handelt unabhängig von Weisungen der Politik.
 

Organisation

Das Stadtrichteramt untersteht administrativ dem Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich. Aufgrund der Gewaltentrennung ist das Externer Link:Statthalteramt des Bezirks Zürich seine Aufsichtsbehörde.

Jörg Ganster ist Leitender Stadtrichter und steht dem Stadtrichteramt vor.

 

Organigramm Stadtrichteramt

 

Aufgaben

Das Stadtrichteramt führt ordentliche, kostenpflichtige Strafverfahren bei Übertretungen auf Stadtgebiet durch. Bussen bis zu 500 Franken liegen in seiner Verantwortung und Kompetenz. Für höhere Bussen ist das Statthalteramt des Bezirks Zürich zuständig.

Zudem verwaltet das Stadtrichteramt Verlustscheine für die Stadtverwaltung. Es sorgt für die einwandfreie und zeitgerechte Eintreibung von Forderungen aus Verlustscheinen. Dazu unterhält es ein Kompetenzzentrum.

 

 

 

Informationen und Fotos stammen von der Website: stadt-zuerich.ch/de/politik-und-verwaltung/behoerden-und-organe/stadtrichteramt.html